Arbeitsfähigkeit bis 25

Mit Inkrafttreten der Gesetzesnovelle des Arbeitslosenversicherungsgesetzes ist es seit 1. Jänner 2024 nicht mehr möglich, für Personen unter 25 Jahren eine verpflichtende Arbeitsunfähigkeitsfeststellung im Kompetenzzentrum Begutachtung („Gesundheitsstraße“) anzuordnen.

Damit steht auch Jugendlichen und jungen Erwachsenen, bei denen Zweifel an der Arbeitsfähigkeit bestehen, der Weg zu einer Vormerkung und Betreuung durch das Arbeitsmarktservice (AMS) sowie Nutzung dessen Angebote frei.

Das Vorhaben „Arbeitsfähigkeit bis 25“ dient der Förderung der Beschäftigung und Inklusion von jungen Menschen mit eingeschränkter Arbeitsfähigkeit und leistet einen Beitrag zu einer umfassenden Teilhabe in allen Bereichen des Lebens sowie einer besseren finanziellen Absicherung dieser Personengruppe.

Die Koordinierungsstelle Steiermark AusBildung bis 18 / Ausbildung-Beruf fungiert als regionale Informations- und Servicestelle zur „Arbeitsfähigkeit bis 25“.

Sie dient als erste Anlaufstelle für alle Anfragen und für Beratung zur „Arbeitsfähigkeit bis 25“.

Die Serviceline „AF25“ ist von Montag bis Donnerstag zwischen 9:00 und 16:00 Uhr sowie freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr unter der Telefonnummer 0664 400 1952 erreichbar.

Weitere Informationen:

Unter dieser Verlinkung zur Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft sind Antworten auf häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der „Arbeitsfähigkeit bis 25“ zu finden:  https://www.bmaw.gv.at/Infos-FAQ/Arbeitsfaehigkeit-bis-25.html