AusBildung bis 18

Die AusBildung bis 18 ist ein Angebot bzw. eine Maßnahme der österreichischen Bundesregierung, um das Bildungs- und Ausbildungsniveau junger Menschen zu verbessern.

Die Ausbildungspflicht ist ein bundesweites Gesetz. Es hat als Ziel, dass alle Jugendlichen eine Ausbildung abschließen, die über den Pflichtschulabschluss hinausgeht.

Das Gesetz gilt für alle Jugendlichen, die sich dauerhaft in Österreich aufhalten und die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben.

Kontakt & Information

Wir sind für Fragen zur Ausbildungspflicht erreichbar:

Telefon0800 700 118 (kostenlos aus ganz Österreich)
E-Mail: office@kost-steiermark.at

Noch mehr Informationen zur AusBildung bis 18 finden Sie unter AusBildungbis18.at

Infoblatt zur AusBildung bis 18 gibt es in 12 verschiedenen Sprachen unter Infoblatt herunterladen

Zum Download stehen hier drei Informationsbriefe für Schulen (BMHS, MS und PTS) zur Weitergabe zur Verfügung:

1. für Schüler:innen mit Abbruchstendenz,  Datei herunterladen (PDF)
2. für Eltern/Erziehungsberechtigte mit allgemeinen Informationen zur AB18,  Datei herunterladen (PDF)
3. für das Schulpersonal zum Tätigkeitsspektrum und Kontaktdaten der regionalen KOST.  Datei herunterladen (PDF)

Die MAB-Datenblätter bieten einen Überblick über die wichtigsten Zahlen aus der Beobachtung AusBildung bis 18 in der Steiermark.

Hier stellt das KOST-Team die AusBildung bis 18 vor und erzählt, wie es unterstützt.

Barrierefreie Textabschrift – AusBildung bis 18 Einführungsvideo (PDF)

Netzwerkstruktur AusBildung bis 18

Damit der möglichst lückenlose Weg in eine Ausbildung gelingt, ist eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit allen Partner und Partnerinnen im Netzwerk der Unterstützung wichtig:

Grafik zur Netzwerk der Unterstützung zur AusBildung bis 18 in der Steiermark, worin die wichtigsten Partner wie AMS, Sozialministeriumservice, Bildungsdirektion und so weiter aufgelistet sind